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BMF zu Eigenverbrauch auf Grund der Umsatzsteuernovelle 2003
Änderungen der Umsatzsteuerrichtlinien
Mit Erlass GZ 09 0302/2-IV/9/04 tragen nunmehr die Umsatzsteuerrichtlinien den Änderungen betreffend den Eigenverbrauch auf Grund der Umsatzsteuernovelle 2003, BGBl. I Nr. 134/2003, Rechnung. Auf Grund dieser Gesetzesänderung wurde der Eigenverbrauchstatbestand an die Bestimmungen der 6. EG-RL angepasst. Anstelle des eigenständigen Tatbestandes des Eigenverbrauches wurde wie in der EG-Richtlinie davon ausgegangen, dass die Eigenverbrauchstatbestände Lieferungen gegen Entgelt bzw. sonstigen Leistungen gegen Entgelt gleichgestellt sind. Die Regelung erfolgt deshalb in den §§ 3 und 3a UStG 1994. Lediglich bei den Aufwandstatbeständen wird die bisherige Systematik beibehalten (Näheres siehe SWK-Heft 32/2003, Seite S 763).
Die wichtigsten Änderungen werden im Folgenden behandelt. Ein Teil der Bestimmungen, die bisher unter § 1 behandelt wurden, finden sich nunmehr bei den §§ 3 und 3a UStG 1994. Ein Großteil der Änderungen betrifft eine Anpassung der Zitierungen und Formulierungen auf Grund der neuen Eigenverbrauchsbestimmungen. Diese Änderungen werden nicht behandelt. Der Fettdruck in den RL-Texten entspricht dem Erlasstext.
Rz. 59 bis 65
Entsprechend der Aufnahme des Eigenverbrauchs in die §§ 3 ...