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Erhebung eines Zuschlags von 20 % gemäß § 6 Abs. 6 NoVAG ist gemeinschaftsrechtswidrig
NoV-Grundabgabe unter bestimmten Voraussetzungen gemeinschaftsrechtskonform
Der , entschieden, dass die Erhebung der Normverbrauchsabgabe mit den Artikeln 39 und 12 EG vereinbar ist. Die NoV-Grundabgabe steht auch nicht in Widerspruch zu Artikel 90 EG, soweit deren Beträge den tatsächlichen Wertverlust der von Privatpersonen eingeführten gebrauchten Fahrzeuge genau widerspiegeln. Allerdings steht Artikel 90 EG der Erhebung eines Zuschlags von 20 % gemäß § 6 Abs. 6 NoVAG entgegen.
1. VorlagefallDie Eheleute Weigel, die Beschwerdeführer des Ausgangsverfahrens, sind deutsche Staatsbürger, die Mitte des Jahres 1996 anlässlich der Aufnahme einer neuen Beschäftigung durch Herrn Weigel nach Österreich übersiedelten. Als Übersiedlungsgut brachten die Beschwerdeführer je einen Personenkraftwagen mit nach Österreich. Anlässlich ihrer Übersiedlung mussten sie in Österreich die Zulassung der Fahrzeuge beantragen. Nachdem die Zulassung erfolgt war, wurde ihnen mit Bescheiden des Finanzamts die NoVA auferlegt, die sich für das Fahrzeug des Beschwerdeführers auf 31.416 öS und für das Fahrzeug seiner Frau auf 7.668 öS belief. Gemäß dem Erlass des Bundesministeriums für Finanzen vom zur Änderung der NoVA-Richtlinien (GZ ...