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Verpflegungsmehraufwendungen bei beruflich veranlassten Auslandsaufenthalten
Haben eine längere Dauer und extreme klimatische Bedingungen Einfluss auf die Höhe der Absetzbarkeit?
Der Berufungswerber beantragte bei Ermittlung der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit den Ansatz von Betriebsausgaben unter dem Titel „Reisespesen Unternehmer" und begründete diese Aufwendungen damit, dass er aus seiner beruflichen Verantwortung heraus keine übliche (günstigere) Verpflegungsmöglichkeit in Anspruch nehmen könne und die typisierende Betrachtungsweise nicht für Reiseziele gelte, die in hygienischer und medizinischer Hinsicht jenseits jeder Vergleichsmöglichkeit mit österreichischen Verhältnissen lägen und bei längeren Aufenthalten ein beträchtliches Risiko für die Gesundheit eines Mitteleuropäers darstellen würden. Zudem sei „üblich" an österreichischen Maßstäben zu messen und würden daher chinesische und indonesische Gerichte nicht inkludiert sein.
Der Senat entschied, dass aufgrund der Dauer des Auslandsaufenthalts von 59 bzw. von 63 Tagen keine Reise vorliege, sondern ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit gegeben sei, mit der Folge, dass die beantragten Tages- und Nächtigungsgelder nicht anerkannt werden konnten.
Liegen im Ausland die Aufwendungen für die Verpflegun...