zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 17, 10. Juni 2004, Seite S 578

Auswirkungen des Steuerreformgesetzes 2005 auf die Lohnverrechnung 2004

(BMF) - Im Steuerreformgesetz 2005 (StReformG 2005) sind folgende Maßnahmen enthalten, die sich bereits im Jahr 2004 auswirken:

Kinderzuschlag zum Alleinverdiener(erzieher)absetzbetrag

Erhöhung der Zuverdienstgrenze für Alleinverdiener mit Kind

Erhöhung des Pendlerpauschales

Freigrenze gem. § 67 Abs. 1 EStG 1988

Die folgenden Ausführungen sind bei der laufenden Lohnverrechnung im Jahr 2004 und bei der Arbeitnehmerveranlagung für das Kalenderjahr 2004 zu beachten. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus diesem Erlass nicht abgeleitet werden.

1. Kinderzuschlag zum Alleinverdiener(erzieher)absetzbetrag

1.1 Allgemeines

Beim Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag (364 Euro) wird ab dem Kalenderjahr 2004 ein Kinderzuschlag in gestaffelter Form wie folgt eingeführt:

• Für das erste Kind 130 Euro

• Für das zweite Kind 175 Euro

• Für das dritte und jedes weitere Kind 220 Euro

Für Alleinverdiener mit Kind und für Alleinerzieher stehen daher jährlich folgende Absetzbeträge zu:

• mit einem Kind im Sinne des § 106 Abs. 1 EStG 1988 494 Euro,

• mit zwei Kindern im Sinne des § 106 Abs. 1 EStG 1988 669 Euro

• mit drei Kindern im Sinne des § 106 Abs. 1 EStG 1988 889 Euro

• für jedes weitere Kind erhöht sich dieser Betrag um 220 Euro

Als Kind im...

Daten werden geladen...