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Begünstigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne: Rechtsformneutralität, Nachversteuerung und Sanierungsgewinne
Zweifelsfragen und Verbesserungsvorschläge
Mit dem BudgetbegleitG 2003wurde im Zuge der ersten Etappe der Steuerreform ab 2004 die Möglichkeit geschaffen, nicht entnommene Gewinne bei natürlichen Personen einer begünstigten Besteuerung mit dem ermäßigten Steuersatz gem. § 37 Abs. 1 EStG (Hälftesteuersatz) zu unterziehen. Die Neuregelung wurde in der Fachliteratur bereits mehrfach einer kritischen Würdigung unterzogen und es wurden offene Zweifelsfragen diskutiert.Mittlerweile liegt auch die in den Einkommensteuerrichtlinien veröffentlichte Meinung des Bundesministeriums für Finanzen zur Auslegung der neuen Bestimmung vor.Nachfolgend sollen drei Aspekte näher beleuchtet werden: Der Beitrag der Bestimmung zur Rechtsformneutralität der Besteuerung und damit zusammenhängend die Behandlung der Einkommensteuer, die Notwendigkeit einer Neuregelung der Nachversteuerung und die Behandlung von Sanierungsgewinnen im System des § 11a EStG.
I. § 11a EStG und Rechtsformneutralität der Besteuerung
Hintergrund der neuen Bestimmung war ursprünglich die Forderung nach der Finanzierungsneutralität der Besteuerung und damit die Förderung der Eigenkapitalbildung im Wege der steuerlichen Gleichstellung von Eigen- und Fremdfinanzierung. Faktisch wird die Neuregelung dieser Forderung ...