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SWK 14, 17. Mai 2004, Seite R 32
Mitunternehmerschaft
• Eine Mitunternehmerschaft kann einkommensteuerlich auch als reine Innengesellschaft bestehen, weswegen es auf das Auftreten gegenüber dritten Personen nicht ankommt. - (§ 23 Abs. 2 EStG 1988), (Abweisung)
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