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Grund und Boden: Wertermittlung
• Bei der Wertermittlung für Grund und Boden ist regelmäßig auch der Umstand der Bebauung, vor allem bei Bestehen mietrechtlicher Beschränkungen, wertmindernd zu berücksichtigen. - (§ 16 Abs. 1 Z 8 lit. e EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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