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Sachbezug: Privatfahrten
• Auch Fahrten zwischen Arbeitsstätte und Wohnung stellen Privatfahrten dar und schon die (gelegentliche) Benutzung des Firmenfahrzeuges für diese Fahrten führt dem Grunde nach zu einem Vorteil aus dem Dienstverhältnis. - (§ 15 Abs. 2 EStG 1988), (Abweisung)
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