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SWK 14, 17. Mai 2004, Seite R 30

Geschäftsführer: Haftung

Die Geschäftsführerhaftung nach § 9 Abs. 1 BAO entspricht schadenersatzrechtlichen Grundsätzen und stellt keine Strafsanktion dar, in deren Rahmen das bisherige steuerliche Wohlverhalten zu berücksichtigen wäre. Eine Haftung nach § 9 Abs. 1 BAO setzt voraus, dass der Abgabenausfall durch ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten des Geschäftsführers herbeigeführt wurde. - (§ 9 Abs. 1 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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