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Geschäftsführer: Haftung
• Die Geschäftsführerhaftung nach § 9 Abs. 1 BAO entspricht schadenersatzrechtlichen Grundsätzen und stellt keine Strafsanktion dar, in deren Rahmen das bisherige steuerliche Wohlverhalten zu berücksichtigen wäre. Eine Haftung nach § 9 Abs. 1 BAO setzt voraus, dass der Abgabenausfall durch ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten des Geschäftsführers herbeigeführt wurde. - (§ 9 Abs. 1 BAO), (Abweisung)
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