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Steuerbare Umsätze
• Die von einem Schlankheitsstudio vereinnahmten Gebühren sind auch dann der Umsatzsteuer zu unterziehen, wenn wegen des Ablaufes der Vertragsdauer keine Leistungen mehr erbracht werden. Wesentlich ist, dass in der Leistungsbereitschaft selbst eine sonstige Leistung zu erblicken ist. - (§ 1 Abs. 1 UStG 1994), (Abweisung)
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