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SWK 14, 17. Mai 2004, Seite W 50

Aktuelle Entscheidungen des OGH zum Gesellschaftsrecht

Johannes Peter Gruber

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HGB
Der Antrag auf gerichtliche Bestellung eines anderen Abschlussprüfers (Ersetzungsantrag) kann auch dann gestellt werden, wenn ein wichtiger Grund erst nach der Wahl des Abschlussprüfers eingetreten ist. ()
HGB
Der Abschlussprüfer ist in der Regel befangen, wenn der berechtigte Verdacht besteht, er könne ein persönliches Interesse am Ergebnis der Prüfung haben oder durch sachfremde Motive beeinflusst werden. ()
GmbH
Eine Einbringung ohne Gewährung von Gesellschaftsanteilen kann nicht nachträglich - hier: rund 2 Jahre später - durch „Verbesserung" des Einbringungsvertrags in eine Einbringung gegen Gewährung von Geschäftsanteilen geändert werden. ()
HGB
Täuschungsfähige Unternehmensnamen (Firmen) dürfen nicht ins Firmenbuch eingetragen werden. Das HGB entspricht insoweit dem EU-Recht. Eine Vorabentscheidung des EuGH ist nicht erforderlich. ()
Übernahme
Das Gremium zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses von Barabfindun...

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