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Keine (Gesamt-)Nichtigkeit eines FX-Kreditvertrags
https://doi.org/10.47782/oeba202208060301
§§ 879, 907b, 983, 988 ABGB; § 6 KSchG.
Ein FX-Kreditvertrag ist keinesfalls gesamtnichtig, wenn der zurückzuzahlende FX-Betrag zwar nicht ausdrücklich aus dem Vertrag hervorgeht, sich aber einer zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber abgeschlossenen Konvertierungsvereinbarung die Umrechnungsmodalitäten für die Rückzahlung entnehmen lassen.
Aus der Begründung:
Die Kl haben mit der bekl Bank einen FX-Kreditvertrag geschlossen und begehren einerseits die Feststellung, die Rückzahlung des Kapitals in Euro (hilfsweise zusammen mit der Feststellung der Nichtigkeit des Vertrags) zu schulden, und andererseits die (Rück-)Zahlung der von ihnen geleisteten Zinszahlungen.
Die Vorinstanzen wiesen die Klage ab. Die Klausel, die die Rückzahlung des Kredits in CHF regle, sei kurz, aber klar. Die Nichtigkeit der beanstandeten Klauseln hätte nicht die Unwirksamkeit des gesamten Kreditvertrags zur Folge.
In der ao Revision zeigen die Kl keine Rechtsfrage von der in § 502 Abs 1 ZPO geforderten Qualität auf.
1. Im vorliegenden Fall schlossen die Kl einen Kreditvertrag, der die Auszahlung eines Kreditbetrags von € 200.000 und die Rückzahlung in CHF regelte. Der – am selben Tag u...