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SWK 14, 17. Mai 2004, Seite T 91

Übersicht über geplante Änderungen in der Einkommen- und Körperschaftsteuer durch das Steuerreformgesetz 2005

Zweite Etappe der Steuerreform mit den Schwerpunkten Erhöhung der Kaufkraft, Entlastungen für die Familien sowie Stärkung des Wirtschafts- und Arbeitsstandortes Österreich

Bernadette Gierlinger und Eduard Müller

Mit dem am im Nationalrat beschlossenen Steuerreformgesetz 2005 werden das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Biersteuergesetz 1995, das Finanzstrafgesetz, die Bundesabgabenordnung und das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert. Das Steuerreformgesetz 2005 umfasst folgende Schwerpunkte:

Grundlegende Reform des Einkommensteuer-/Lohnsteuertarifes (Bruttojahreseinkommen bei Arbeitnehmern von 15.770 Euro, bei Selbstständigen von 10.000 Euro und bei Pensionisten von 13.500 Euro steuerfrei; Darstellung des Tarifes als Durchschnittssatztarif bei gleichzeitiger Senkung der Steuerlast)

Einkommensstärkung für Familien (neue Kinderzuschlagsstaffel zum Alleinverdiener-, Alleinerzieherabsetzbetrag sowie Anhebung der Zuverdienstgrenze beim Alleinverdienerabsetzbetrag)

Anhebung des Pendlerpauschales generell um 15 %

Anhebung der Absetzbarkeit des Kirchenbeitrages von derzeit 75 Euro auf 100 Euro

Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 34 % auf 25 %

Abschaffung der Eigenkapitalzuwachsverzinsung sowie Einschränkung der Möglichkeit der steuerfreien Übertragung stiller Reserven auf natürliche Personen

Ersatz der bestehenden Organschaftsregelung durch ein Modell der Gr...

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