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Finanzstrafverfahren: Hausdurchsuchung
• Soweit sich eine Beschwerde gegen die Zulässigkeit der durchgeführten Hausdurchsuchung wendet, ist ihr entgegenzuhalten, dass im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht die Rechtmäßigkeit der Hausdurchsuchung zu prüfen ist, sondern ausschließlich, ob der Beschwerdeführer durch die mit dem angefochtenen Bescheid im Instanzenzug vorgenommene Abgabenvorschreibung in subjektiven Rechten verletzt worden ist. - (§ 99 FinStrG), (Abweisung)
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