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Das wechselhafte Schicksal des Eigenverbrauches und der Vorsteuerkorrektur
Chronik der (parlamentarischen) Ereignisse
Am wurde die Umsatzsteuernovelle 2003 im Nationalrat beschlossen. Das Schicksal des Versendungsentwurfes bis zur Beschlussfassung des Gesetzesentwurfes war sehr wechselhaft. Insbesondere die Beurteilung des Eigenverbrauches und die Verlängerung des Beobachtungszeitraumes für die Vorsteuerkorrektur gemäß § 12 Abs. 10 UStG 1994 war jeweils verschieden. Folgende Schritte manifestierten sich nach außen:
I. Versendungsentwurf
• Die Eigenverbrauchsbesteuerung wird der Systematik der 6. EG-RL angepasst. Die Erläuterungen gehen davon aus, dass aus dem Urteil des EuGH Rs. C-269/00, Seeling, in dem er entschieden hat, dass eine „fiktive Vermietung" an sich selbst nicht möglich ist, abzuleiten ist, dass auch eine fiktive Lieferung an sich selbst nicht möglich ist, und dass daher die Steuerbefreiungen und Steuerermäßigungen (Gegenstände der Anlage) auf die Entnahme von Gegenständen nicht anzuwenden sind.
• Im Hinblick auf das Urteil des EuGH Rs. C-269/00, wonach die Privatnutzung eines gemischt genutzten, zur Gänze dem Unternehmen zugeordneten Gebäudes steuerpflichtig ist und der Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit dem Gebäude zur Gänze abzugsfähig ist, wird von der in der 6. EG-RL vorgesehenen Möglichkeit, den Beobac...