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Bescheid: Adressat
• Selbst wenn auf dem Kuvert eine andere Person als Empfängerin der Sendung angeführt wird, bleibt Adressat i. S. d. § 93 Abs. 2 BAO die auf den Bescheiden (ausschließlich) als Bescheidadressat angeführte Person. - (§ 93 Abs. 2 BAO), (Abweisung)
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