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Bescheinigung der Steuerfreiheit der Lieferung von KFZ und der Vermietung von Grundstücken an Vertretungsbehörden
Änderungen durch das Budgetbegleitgesetz 2003
§ 6 Abs. 1 Z 6 lit. d UStG 1994 i. d. F. des Budgetbegleitgesetzes 2003 sieht seit beim Kauf von Kraftfahrzeugen und bei der Miete von Grundstücken durch privilegierte Personen und Einrichtungen an Stelle einer Umsatzsteuervergütung eine Steuerbefreiung für den leistenden Unternehmer vor. Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist die Vorlage einer vom BMaA ausgestellten Bescheinigung. Die nähere Regelung der Bescheinigung erfolgt nach der genannten Bestimmung im Verordnungsweg. Diese Verordnung ist nunmehr ergangen (BGBl. II Nr. 581/2003).
Um eine Bescheinigung zu erhalten, hat die privilegierte Person bzw. Einrichtung beim BMaA einen entsprechenden Antrag nach einem amtlichen Vordruck zu stellen. Diese Vordrucke sind auf der Homepage des BMF (http://www.bmf.gv.at/service/formulare/steuern/detail.htm?FTYP=ust) abrufbar. Es handelt sich dabei um das Formular U 45 betreffend die Steuerbefreiung für die Lieferung eines Kfz (einschließlich einer Bescheinigung für die Vorlage bei der Zulassungsbehörde betreffend die Befreiung von der NoVA) und das Formular U 46 betreffend die Steuerbefreiung für die Vermietung eines Grundstückes. Der Antrag ist vom Mieter dem BMaA zur Bescheinigung vorzulegen. Dieses bescheinigt auf ...