Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Finanzmarktaufsichtsbehörde veröffentlichte Entwurf für Mindeststandards zur BWG-Compliance-Funktion
Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) veröffentlichte am einen Entwurf für Mindeststandards zur BWG-Compliance-Funktion, die sogenannte FMA-MS-BWG-Compliance. Diese Mindeststandards sollen Kredit- und Finanzinstituten als Orientierungshilfe dienen und betreffen grundsätzlich alle Kreditinstitute mit der Berechtigung zur Durchführung eines oder mehrerer in § 1 Absatz 1 Bankwesengesetz (BWG) genannten Bankgeschäfte sowie Finanzinstitute im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Nummer 26 der Verordnung Nr. 575/2013 (Capital Requirements Regulation, CRR) sowie österreichische Kreditinstitute, wenn sie in anderen Mitgliedstaaten im Wege der Dienstleistungs- und/oder Niederlassungsfreiheit tätig werden. Sie wenden sich auch an Kreditinstitutsgruppen nach § 30 BWG und an Kreditinstitutsverbünde nach § 30a BWG.
Als Teil der drei internen Kontrollfunktionen – Risikomanagement, Compliance im weitesten Sinne (bestehend aus BWG-Compliance, WAG-Compliance und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung) und interne Revision – kommt der BWG-Compliance-Funktion innerhalb eines Kreditinstitutes eine bedeutende Rolle zu. Ihre Aufgabe ist es, die BWG-Compliance-Risiken aufzudecken und zu steuern sowie die Angemessenheit und Wirksamkeit der eingesetzte...