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SWK 33, 20. November 2004, Seite T 168

Artikel I - Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988

Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988

Das Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 57/2004, wird wie folgt geändert:

1. In § 3 Abs. 1 Z 17 wird folgender Satz angefügt:

„Gutscheine für Mahlzeiten bleiben bis zu einem Wert von 4,40 Euro pro Arbeitstag steuerfrei, wenn die Gutscheine nur am Arbeitsplatz oder in einer nahe gelegenen Gaststätte zur dortigen Konsumation eingelöst werden können. Können die Gutscheine auch zur Bezahlung von Lebensmitteln verwendet werden, die nicht sofort konsumiert werden müssen, sind sie bis zu einem Betrag von 1,10 Euro pro Arbeitstag steuerfrei."

EB: Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom , 2000/13/0040 ausgesprochen, dass die (bisherige) Befreiungsbestimmung des § 3 Abs. 1 Z 17 für die freiwillige Gewährung von freien oder verbilligten Mahlzeiten am Arbeitsplatz nur den geldwerten Vorteil in Form des Naturalbezuges am Arbeitsplatz (etwa in betriebseigenen Kantinen) umfasst.

Die Verwaltungspraxis (Rz. 93 bis 99 der Lohnsteuerrichtlinien 2002) wendete die Befreiungsbestimmung auch auf die Abgabe von Gutscheinen (Essensbons, Essensmarken) an, die den Arbeitnehmer zur Einnahme von freien oder verbilligten Mahlzeiten im Betrieb des Arb...

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