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USt: Heizkosten
• Aus § 14 Abs. 1 WGG ergibt sich, dass die Heizkosten aus den Kosten des Verbrauches und aus den sonstigen Kosten des Betriebes der Heizanlage bestehen. Das entspricht auch der seit geltenden Regelung des Heizkostenabrechnungsgesetzes (HeizKG), BGBl. Nr. 827/1992. Die Abschreibung der Heizanlage (AfA) und die Finanzierungskosten für die Anschaffung der Heizanlage zählen weder zu den Kosten des Verbrauches noch zu den sonstigen Kosten des Betriebes; solche Kosten sind daher keine Heizkosten i. S. d. § 14 Abs. 1 WGG. Aus umsatzsteuerlicher Sicht folgt daraus, dass es sich hiebei nicht um ein Entgelt für die als Nebenleistung erbrachte Lieferung von Wärme handelt. - (§ 10 Abs. 2 Z 5 UStG 1972), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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