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SWK 30, 15. Oktober 2003, Seite R 81
GrESt: Befreiung
• Für die Anwendung der Steuerbefreiung des § 3 Abs. 1 Z 2 GrEStG ist der direkte und unmittelbare Erwerb vom Erblasser erforderlich. - (§ 3 Abs. 1 Z 2 GrEStG), (Abweisung)
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