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Steuerliche Behandlung der PKW-Kosten von GmbH-Geschäftsführern
Bereitstellung des PKW an den Einzelunternehmer durch die Ehegattin
Im Rahmen der Bundes-Einkommensteuertagung 2003wurden einige Fallkonstellationen der steuerlichen Behandlung von PKW-Kosten bei GmbH-Geschäftsführern besprochen und folgende Lösungen erarbeitet:
1. Der an der GmbH nicht wesentlich beteiligte Geschäftsführer erzielt Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit (§ 25 Abs. 1 Z 1 lit. b EStG 1988). Der PKW ist nicht Betriebsvermögen der GmbH. Der Geschäftsführer verrechnet der GmbH für betriebliche Fahrten im Ausmaß von
a) 10.000 km
b) 40.000 km
das amtliche Kilometergeld. Welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich daraus bei der GmbH und beim Geschäftsführer?
Zu 1 a:
Die verrechneten Kilometergelder stellen bei der GmbH Betriebsausgaben und beim Geschäftsführer nicht steuerbare Einnahmen (§ 26 Z 4 lit. a EStG 1988) dar.
Zu 1 b:
Die verrechneten Kilometergelder sind bei der GmbH Betriebsausgaben und beim Geschäftsführer nicht steuerbare Einnahmen, wenn die Beträge ohne die Bestimmung des § 26 Z 4 lit. a EStG 1988 den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit zuzurechnen wären. Dies ist insoweit nicht gegeben, als die Beträge
• verdeckte Ausschüttungen gemäß § 8 Abs. 2 KStG 1988 darstellen oder
• bei anderen Arbeitgebern (Nicht-Körperschaften) i. S. d. Rechtsprechung zu den nahen Angehörigen nicht abzugsfähig sind.