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Hochwasserschaden (§ 34 EStG)
Hochwasserschaden (§ 34 EStG)
Hinter einem Grundstück befand sich eine Fußgängerbrücke, die 1997 durch Hochwasser stark beschädigt wurde. Der Bfr. machte die Kosten zur Wiederherstellung dieser Brücke als außergewöhnliche Belastung geltend. Die Anerkennung wurde auch von VwGH verwehrt, da die Kosten nicht zwangsläufig erwachsen sind. Denn das Grundstück ist von der Straße durch einen Zugang zu erreichen, sodass der zweite Zugang über den Bach nicht erforderlich war ().