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SWK 26, 10. September 2003, Seite R 72

Mietzinsbeihilfe

Eine auf der Rechtsgrundlage des deutschen Bundesentschädigungsgesetzes gewährte Schadensrente ist bei der Berechnung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit i. Z. m. einer Mietzinsbeihilfe zu berücksichtigen. - (§ 107 Abs. 6 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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