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SWK 26, 10. September 2003, Seite R 71
Geschäftsführer: DB
• Der Eingliederung in den Organismus der GmbH steht nicht der Umstand entgegen, dass der wesentlich beteiligte Geschäftsführer für mehrere Gesellschaften alsGeschäftsführer tätig ist. - (§ 41 Abs. 2 FLAG), (Abweisung)
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