zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 26, 10. September 2003, Seite R 70

Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

• Zu den Voraussetzungen eineswirtschaftlichen Geschäftsbetriebes i. S. d. § 45 Abs. 2 BAO gehört es, dass der (begünstigte) Zweck nicht anders als durch den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb erreichbar ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat bereits in seinem Erkenntnis 98/14/0227 ausgeschlossen, dass das Ziel der Kommunikationsförderung notwendig an den Betrieb eines Lokals unter Abgabe von Speisen und Getränken gebunden ist. - (§ 45 Abs. 2 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
Daten werden geladen...