zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 4, 5. Februar 2003, Seite S 194

Gewinn ­ Verlust laut Bilanz (Kennzahl 622)


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Gewinn - Verlust laut Bilanz (Kennzahl 622)
Bei der Ermittlung des körperschaftsteuerpflichtigen Gewinnes ist vom Gewinn oder Verlust des Jahresabschlusses des Wirtschaftsjahres auszugehen. Der Gewinn oder Verlust muss den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes unter Beachtung der besonderen Vorschriften des Körperschaftsteuergesetzes entsprechen. Siehe Abschnitt „Wie der Gewinn ermittelt wird", Seite S 113 ff. Die Gewinnermittlung bei Körperschaften unterscheidet sich von der Gewinnermittlung bei Einzelunternehmen natürlicher Personen und bei Gesellschaften natürlicher Personen unter anderem dadurch, dass bei Körperschaften keine Endbesteuerung von Wertpapiererträgen eintritt und die Spezialbestimmung des § 2 Abs. 2 a EStG nur zum Teil gilt, nämlich nur hinsichtlich der Einkünfte aus einer Beteiligung, wenn das Erzielen steuerlicher Vorteile im Vordergrund steht.
Soweit Gewinne von Organgesellschaften im Bilanzgewinn enthalten sind, sind sie abzuziehen, Verluste von Organgesellschaften, die den Bilanzgewinn vermindert haben, sind hinzuzurechnen. Gesellschafterzuschüsse (Gesellschaftereinlagen) erhöhen den bilanzmäßigen Gewinn, sind aber nicht körperschaftsteuerpflichtig.
Gemeinnützige Körperschaften, z. B. gemeinnützige ...

Daten werden geladen...