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SWK 4, 5. Februar 2003, Seite S 158
Kein Verlustabzug (Kennzahl 334)
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Kein Verlustabzug (Kennzahl 334) Bei der Kennzahl 334 sind jene Verluste aus den ersten drei Einkunftsarten anzugeben, die nicht vortragsfähig sind. Das sind Verluste, die nicht durch ordnungsmäßige Buchführung ermittelt worden sind (wer wird sich das in der Praxis eingestehen und dort eintragen?), oder bei einem Einnahmen-Ausgaben-Rechner Verluste ab dem 4. Veranlagungszeitraum nach Eröffnung des Betriebes. |