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            SWK 4, 5. Februar 2003, Seite S 225
Kommunalsteuererklärung
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| Kommunalsteuererklärung Die Kommunalsteuererklärung ist nach Monaten aufgegliedert bis 31. März bei der Gemeinde abzugeben. Da die Kommunalsteuer eine Gemeindesteuer ist, sind die von den Gemeinden aufgelegten Formulare nicht einheitlich. Der Steuersatz beträgt 3% der Summe der Arbeitslöhne einschließlich der Arbeitslöhne (Gehälter) von wesentlich Beteiligten. Siehe BMF-Erlass, SWK-Heft 29/1994, Seite A 630648. |