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SWK 4, 5. Februar 2003, Seite S 225
Beilage zur Einkommensteuer-/Körperschaftsteuer- oder Feststellungserklärung zur Geltendmachung einer Investitionszuwachsprämie (E 108 e)
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Beilage zur Einkommensteuer-/Körperschaftsteuer- oder Feststellungserklärung zur Geltendmachung einer Investitionszuwachsprämie (E 108 e) Durch Vorlage eines Verzeichnisses kann die Investitionszuwachsprämie in Höhe von 10% der Differenz zwischen Anschaffungs- und Herstellungskosten des Jahres 2002 und dem Durchschnitt der Investitionen der letzten drei Wirtschaftsjahre geltend gemacht werden. Siehe dazu Seite S 123 und S 141. Formular unter http://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/BMF/Einkommensteuererklaerung/2002/e108e.pdf |