TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 4, 5. Februar 2003, Seite S 221

Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften (Gemeinschaften) (Vordruck E 6)

Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften (Gemeinschaften) (Vordruck E 6)
Eine solche Erklärung ist abzugeben, wenn mehrere Personen an Einkünften aus
a) Land- und Forstwirtschaft, sofern der Betrieb nicht pauschaliert ist,
b) selbständiger Arbeit, z. B. Kanzleigemeinschaft von Anwälten, Wirtschaftstreuhändern usw.
c) Gewerbebetrieb, z. B. OHG, KG, GmbH & Co KG, OEG, KEG, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, atypische stille Gesellschaft,
d) Vermietung und Verpachtung, z. B. Hausgemeinschaften,
beteiligt waren.
S. S 222Der Gewinn oder der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten wird einheitlich und gesondert festgestellt. Zu diesem Zweck ist eine Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften, Vordruck E 6, beim Betriebsfinanzamt oder Lagefinanzamt abzugeben.
Das Verfahren zur Feststellung des steuerpflichtigen Gewinnes oder Verlustes (bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, selbständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb) oder des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten (aus Vermietung und Ve...

Daten werden geladen...