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Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften (Gemeinschaften) (Vordruck E 6)
Erklärung der Einkünfte von
Personengesellschaften (Gemeinschaften) (Vordruck E
6)
Eine solche Erklärung ist abzugeben, wenn mehrere Personen an
Einkünften aus
a) Land- und Forstwirtschaft, sofern der Betrieb nicht
pauschaliert ist,
b) selbständiger Arbeit, z. B. Kanzleigemeinschaft von
Anwälten, Wirtschaftstreuhändern usw.
c) Gewerbebetrieb, z. B. OHG, KG,
GmbH & Co KG, OEG, KEG, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, atypische stille
Gesellschaft,
d) Vermietung und Verpachtung, z. B.
Hausgemeinschaften,
beteiligt waren.
S. 222Der Gewinn oder der
Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten wird einheitlich und gesondert
festgestellt. Zu diesem Zweck ist eine Erklärung der Einkünfte von
Personengesellschaften, Vordruck E 6, beim Betriebsfinanzamt oder Lagefinanzamt
abzugeben.
Das Verfahren zur Feststellung des steuerpflichtigen Gewinnes
oder Verlustes (bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, selbständiger Arbeit oder
Gewerbebetrieb) oder des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten (aus
Vermietung und Ve...