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Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften (Gemeinschaften) (Vordruck E 6)
Erklärung der Einkünfte von
Personengesellschaften (Gemeinschaften) (Vordruck E
6)
Eine solche Erklärung ist abzugeben, wenn mehrere Personen an
Einkünften aus
a) Land- und Forstwirtschaft, sofern der Betrieb nicht
pauschaliert ist,
b) selbständiger Arbeit, z. B. Kanzleigemeinschaft von
Anwälten, Wirtschaftstreuhändern usw.
c) Gewerbebetrieb, z. B. OHG, KG,
GmbH & Co KG, OEG, KEG, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, atypische stille
Gesellschaft,
d) Vermietung und Verpachtung, z. B.
Hausgemeinschaften,
beteiligt waren.
S. S 222Der Gewinn oder
der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten wird einheitlich und gesondert
festgestellt. Zu diesem Zweck ist eine Erklärung der Einkünfte von
Personengesellschaften, Vordruck E 6, beim Betriebsfinanzamt oder Lagefinanzamt
abzugeben.
Das Verfahren zur Feststellung des steuerpflichtigen Gewinnes
oder Verlustes (bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, selbständiger Arbeit oder
Gewerbebetrieb) oder des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten (aus
Vermietung und Ve...