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Formulare für Pauschalierungsverordnungen
Formulare für
Pauschalierungsverordnungen
Da eine Inanspruchnahme der jeweiligen
Pauschalierungsverordnungen nicht bekannt ist, werden die Formulare nicht gedruckt,
sondern nach Informationen aus dem Finanzministerium ausschließlich im Internet
(http://www.bmf.gv.at - Bereich „Formulare") angeboten. In
den Informations- und Einlaufstellen der Finanzämter werden Ablichtungen der Formulare
für Parteien ohne Internetzugang bereitgehalten werden. Es handelt sich um folgende Formulare:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Bezeichnung | Branche | Abgabenart |
Komb 9 | Pauschalierung betreffend
Künstler/Schriftsteller | U, E |
Komb 10 | Pauschalierung betreffend
Handelsvertreter | U, E |
Komb 11 U | Pauschalierung betreffend Gaststätten- und
Beherbergungsbetriebe | U |
Komb 11 E | Pauschalierung betreffend Gaststätten- und
Beherbergungsbetriebe | E |
Komb 12 U | Pauschalierung betreffend Lebensmitteleinzel- oder
Gemischtwarenhändler | U |
Komb 12 E | Pauschalierung betreffend Lebensmitteleinzel- oder
Gemischtwarenhändler | E |
Komb 13 U | Individualpauschalierung (Vorsteuern) -
Beilage... |