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SWK 4, 5. Februar 2003, Seite 220
Verantwortung für die Richtigkeit der USt-Erklärung
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Verantwortung für die Richtigkeit der USt-Erklärung Nach der Rechtsprechung des VwGH ist derjenige, der die Steuererklärung unterschreibt, in erster Linie für deren Richtigkeit finanzstrafrechtlich verantwortlich. |