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SWK 4, 5. Februar 2003, Seite S 197

Nichtanwendung der 75-%-Grenze beim Verlust (Kennzahl 624)


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Nichtanwendung der 75-%-Grenze beim Verlust (Kennzahl 624)
Insoweit im Gesamtbetrag der Einkünfte Sanierungs- oder Liquidationsgewinne enthalten sind, ist die oben beschriebene Vortragsgrenze von 75% nicht anzuwenden. Das bedeutet, dass bei Vorhandensein derartiger Gewinne der Verlustvortrag in Höhe dieser Gewinne nicht auf 75% begrenzt wird. Zur Ermittlung der tatsächlichen Vortragsgrenze sind die Sanierungs- oder Liquidationsgewinne unter der Kennzahl 624 einzutragen.


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