zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 4, 5. Februar 2003, Seite S 197

Verlustabzug (Kennzahlen 618 und 619)


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Verlustabzug(Kennzahlen 618 und 619)
Ein Verlustabzug ist zulässig. Siehe Seite S 180 f.
Ab 2001 wurde im § 2 Abs. 2 b eine Verlustverrechnungsgrenze von 75% eingeführt, sodass der Verlustvortrag nur bis zu 75% des Gesamtbetrages der Einkünfte abgezogen werden kann. Insoweit die Verluste im laufenden Jahr nicht abgezogen werden können, sind sie in den folgenden Jahren unter Beachtung der Grenze von 75% abzuziehen.


Daten werden geladen...