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SWK 4, 5. Februar 2003, Seite S 140

Was sonst bei der Gewinnermittlung zu beachten ist

Was sonst bei der Gewinnermittlung zu beachten ist
Bei der Feststellung des Gewinnes für 2002 sind einige Punkte besonders zu beachten.
1. Verzinsung des Eigenkapitalzuwachses (§ 11 und § 37 Abs. 8 EStG)
Seit der Veranlagung 2000 wird die Eigenkapitalbildung steuerlich gefördert. Dies erfolgt in der Form, dass das vom Unternehmer an sein Unternehmen zur Eigenkapitalbildung überlassene Kapital steuerwirksam verzinst werden kann. Begünstigt ist aber nur der jährliche Eigenkapitalzuwachs. Der vom Gesetzgeber eingeschlagene Weg ist einerseits so kompliziert in seiner Berechnung und andererseits in seiner Auswirkung steuerlich so gering, dass sich in den meisten Fällen die Berechnung der Begünstigung steuerlich gar nicht auszahlt, denn es müssen zunächst einmal die abzugsfähigen fiktiven Zinsen berechnet werden. In Höhe dieser begünstigten Zinsen wird der Gewinn der Gesellschaft von der Tarifsteuer entlastet, dafür aber beim Gesellschafter mit 25% wie eine Ausschüttung endbesteuert. Die Steuerpflichtigen, die sich vor der Berechnung nicht s...

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