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Was sonst bei der Gewinnermittlung zu beachten ist
Was sonst bei der Gewinnermittlung zu beachten
ist
Bei der Feststellung des Gewinnes für 2002 sind einige Punkte
besonders zu beachten.
1. Verzinsung des Eigenkapitalzuwachses (§ 11 und
§ 37 Abs. 8 EStG)
Seit der Veranlagung 2000 wird die Eigenkapitalbildung
steuerlich gefördert. Dies erfolgt in der Form, dass das vom Unternehmer an sein
Unternehmen zur Eigenkapitalbildung überlassene Kapital steuerwirksam verzinst werden
kann. Begünstigt ist aber nur der jährliche Eigenkapitalzuwachs. Der vom Gesetzgeber
eingeschlagene Weg ist einerseits so kompliziert in seiner Berechnung und andererseits
in seiner Auswirkung steuerlich so gering, dass sich in den meisten Fällen die
Berechnung der Begünstigung steuerlich gar nicht auszahlt, denn es müssen zunächst
einmal die abzugsfähigen fiktiven Zinsen berechnet werden. In Höhe dieser begünstigten
Zinsen wird der Gewinn der Gesellschaft von der Tarifsteuer entlastet, dafür aber beim
Gesellschafter mit 25% wie eine Ausschüttung endbesteuert. Die Steuerpflichtigen, die
sich vor der Berechnung nicht s...