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Pauschalierung
S. S 115Pauschalierung
Zur
Pauschalierung der Einkünfte aus Land- und
Forstwirtschaft siehe Anm. 13, Seite S 150.
Bei den
Einkünften aus selbständiger Arbeit und bei den
Einkünften aus Gewerbebetrieb besteht die Möglichkeit
einer Pauschalierung der Betriebsausgaben (so genannte
Basispauschalierung).
Wenn Ihr Vorjahresumsatz nicht mehr als 220.000
€ betragen hat, können Sie folgende Betriebsausgaben
verrechnen:
• 12% des Umsatzes bzw. 6% des Umsatzes für bestimmte
Berufsgruppen,
• Ausgaben für Löhne und Lohnnebenkosten
(Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Dienstgeberbeitrag zum
Familienlastenausgleichsfonds, Kommunalsteuer, in Wien die
U-Bahn-Steuer),
• Ausgaben für Waren, Halberzeugnisse, Roh- und
Hilfsstoffe, Zutaten,
• Fremdlöhne, soweit diese unmittelbar in
Leistungen eingehen, die den Betriebsgegenstand des Unternehmens
bilden,
• Sozialversicherungsbeiträge des Unternehmers (BGBl. I
Nr. 9/1998).
Einzelheiten enthalten die Rz. 4101 bis 4138 EStR
2000.
Wenn Sie für 2001 den Gewinn durch Pauschalier...