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FX-Kredit: Verjährung von Fehlberatungsansprüchen
Bei endfälligen FX-Krediten mit Tilgungsträgern ist für den Beginn des Laufs der Verjährungsfrist wegen etwaiger Fehlberatung entscheidend, zu welchem Zeitpunkt der Geschädigte erkennt, dass das Gesamtkonzept den Zusagen nicht entsprochen hat, weil die spezifischen Risiken (Wechselkurs, Zinsentwicklung, Wertentwicklung) verjährungsrechtlich als unselbständige Bestandteile eines einheitlichen Beratungsfehlers zu qualifizieren sind.
Aus den Entscheidungsgründen:
Die Kl ist pensionierte Volksschullehrerin und seit 1970 Kundin der bekl Bank. 2004 verfügte sie nach einem Hausverkauf über € 285.000, die sie veranlagen wollte, um eine Zusatzrente zu ihrer Invaliditätspension zu erzielen.
Nach Beratung von Mitarbeitern der Bekl l nahm die Kl im März 2005 einen FX-Kredit in CHF mit einer Laufzeit bis auf. Mit der Kreditvaluta im Gegenwert von € 170.000 wurden TT (drei Er- und Ablebensversicherungen) angeschafft. Zugleich schloss sie mit der Bekl ein Wertpapierlombard-Darlehen in CHF (im Gegenwert von € 150.000) ab, das sie 2007 nach Auflösung großer Teile ihres Wertpapierdepots tilgte.
Durch diese Finanzierungskonstruktion wurde das Finanzierungs...