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AgB: Selbstbehalt
• Zwangsläufige private Aufwendungen mindern grundsätzlich nur nach Kürzung um einen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entsprechenden Selbstbehalt die Einkommensteuerbemessungsgrundlagen. - (§ 34 Abs. 4 EStG 1988), (Abweisung)
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