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Lohnsteuer: Haftung
• Die Haftung des Arbeitgebers für Lohnsteuer besteht nicht mehr, wenn dem Arbeitnehmer die Einkommensteuer, die auf die entsprechenden Bezüge entfällt, vorgeschrieben worden ist und er die Steuer entrichtet hat. - (§ 82 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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