Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Geschäftsführer: KommSt
• Die Kommunalsteuerpflicht von Gesellschafter-Geschäftsführerbezügen ist auch dann gegeben, wenn der Geschäftsführer für die Vorfinanzierung der Bauträgerprojekte der Gesellschaft haftet, weil die steuerliche Betrachtung die Trennung der Gesellschafts- und der Geschäftsführersphäre erfordert. - (§ 2 KommStG 1993), (Abweisung)
()