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SWK 2, 10. Jänner 2003, Seite S 37

Ergänzungen des Erlasses zum Übergang der Steuerschuld in der Bauwirtschaft

Verbesserungen, aber keine endgültig befriedigende Lösung

Michael Tumpel

Das BMF hat sich aufgrund zahlreicher Anfragen aus der Praxis veranlasst gesehen, die bisherigen Erlässe vom , AÖFV Nr. 235/2002 und der Anlage zu Pkt. 5 AÖFV Nr. 252/2002 in die UStR einzuarbeiten und durch weitere Ausführungen zu Zweifelsfällen zu ergänzen. Überdies werden Vereinfachungsregelungen getroffen, die für die Praxis wesentliche Erleichterungen bringen sollten. Folgende Punkte verdienen dabei besondere Beachtung:

• Einzelfälle von Bauleistungen: Für bestimmte Einzelfälle wird ergänzend klargestellt, dass es sich um Bauleistungen handelt oder bestimmte Leistungen nicht als Bauleistungen anzusehen sind (Rz. 2602 c UStR).

• Aufteilung umsatzsteuerrechtlich selbstständige Leistungen: Leistungen, die teilweise Bauleistungen darstellen, teilweise keine Bauleistungen sind, dürfen nicht einheitlich als Bauleistung betrachtet werden. Diese Aussage ergab sich schon nach den bisherigen Erlässen als Ergebnis des Beispiels 5 zu Rz. 2602 c UStR (Fensterlieferung und -montage). Missverständlich könnte das neue Beispiel sein, wonach Grabungsarbeiten als Bauleistung von Transporten getrennt werden müssten, wenngleich z. B. der Auftrag zum Aushub und Wegtransport des Aushubs umsatzsteuerrechtlich wohl...

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