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Land- und forstwirtschaftliche Zweifelsfragen
Kein genereller Hälftesteuersatz für aussetzende Forstbetriebe
Im Rahmen der Bundes-Einkommensteuertagung 2002, welche im April 2002 in der Finanzlandesdirektion für Salzburg stattfand, wurden mit Vertretern des BMF, der Finanzlandesdirektionen und der Finanzämter auch einige land- und forstwirtschaftliche Zweifelsfragen erörtert, die Eingang in das am im Internet veröffentlichte Einkommensteuerprotokoll 2002fanden.
• Rücklagen gemäß § 12 EStG bei pauschalierten Landwirten
Der Verwaltungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom , 94/14/0170, ausgesprochen, dass eine Übertragung der stillen Reserven gemäß § 12 EStG 1988 auch bei pauschalierten Land- und Forstwirten denkbar ist. Das Erkenntnis betraf die Ermittlung land- und forstwirtschaftlicher Einkünfte für 1991 nach der Verordnung BGBl. Nr. 100/1990. Kommt eine Übertragungsrücklage auch im Anwendungsbereich der LuF PauschVO 2001 in Betracht?