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Steuerfreiheit der Unfallrenten für 2001 und 2002
Aktuelle Information der Steuersektion vom 20. Dezember 2002
(BMF) - Der Verfassungsgerichtshof hat die Besteuerung der Unfallrenten für die Jahre 2001 und 2002 auf Grund einer fehlenden Übergangsbestimmung aufgehoben. Soweit die entstandene steuerliche Mehrbelastung für die Jahre 2001 und 2002 nicht durch Zahlungen des Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung ausgeglichen wurde, wird sie vom Finanzamt zurückgezahlt.
Welche Auswirkungen hat das Erkenntnis?
Unfallrenten bleiben in den Jahren 2001 und 2002 steuerfrei. Nachzahlungen für die Jahre 2001 oder 2002 werden ab sofort steuerfrei belassen. Für das Jahr 2003 bleibt auf Grund des Erkenntnisses die Steuerpflicht bestehen, sodass die gemeinsame Versteuerung von Unfallrenten zusammen mit gesetzlichen Pensionen oder Ruhebezügen ab dem Monat Jänner 2003 weiterhin durchzuführen ist. Bis zum muss dazu eine gesetzliche Neuregelung erfolgen.
Wie erfolgt die Rückzahlung der steuerlichen Mehrbelastung für die Jahre 2001 und 2002?
Die Rückzahlung einer steuerlichen Mehrbelastung erfolgt im Rahmen der (Arbeitnehmer-)Veranlagung beim Finanzamt.
Muss man einen Antrag zur Rückzahlung der steuerlichen Mehrbelastung für die Jahre 2001 und 2002 stellen?
Wenn für das Jahr 2001 ein Einkommensteuerbescheid...