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Nachsichtsverfahren
• In einem Nachsichtsverfahren ist die Rechtmäßigkeit der Abgabenfestsetzungen grundsätzlich nicht zu prüfen. Auch der Umstand, dass ein Finanzstrafverfahren eingestellt wurde, tangiert die Abgabenfestsetzung nicht. - (§ 236 Abs. 1 BAO), (Abweisung)
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