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SWK 14, 10. Mai 2003, Seite R 41

Zustellmängel

Wer behauptet, es lägen Zustellmängel vor, hat diese Behauptung entsprechend zu begründen und Beweise anzuführen, welche die genannte Vermutung zu widerlegen geeignet sind. - (§ 22 ZustG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes), (Präsidentenbeschwerde)

( - 0408)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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