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SWK 6, 15. Februar 2003, Seite R 14

Forstwirtschaft: Pauschalierung

Mit der Pauschalierung gemäß § 17 EStG 1988 für forstwirtschaftliche Betriebe sind alle laufenden Betriebsausgaben abgegolten, sodass mangels gegenteiliger gesetzlicher Anordnung davon auszugehen ist, dass entsprechend den Bedingungen des § 6 Z 2 letzter Satz EStG 1988 auch sämtliche Aufwendungen für die Pflege des stehenden Holzes und Wiederaufforstungskosten von dieser Pauschalierung erfasst sind. - (§ 17 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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