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Entnahme aus Betriebsvermögen
• Die Übertragung eines bebauten Grundstücks anlässlich der Beendigung einer KG (Aufteilung des Gesellschaftsvermögens) stellt stets einen gesellschaftsrechtlichen Vorgang dar. In steuerlicher Hinsicht ergibt sich daraus, dass die Aufteilung des Gesellschaftsvermögens stets als Entnahme aus dem Betriebsvermögen der Mitunternehmerschaft und nicht als Veräußerungsvorgang zu werten ist. - (§ 6 EStG 1988), (Abweisung)
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