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GrESt: Erwerbsvorgang
• Ebenso wie in den Fällen, in denen der Erwerber an ein bereits fertig vorgegebenes Konzept der Bebauung des Grundstücks gebunden ist, ist auch im Falle des Erwerbs eines Fertighauses zur Errichtung auf einem dazu bereitgestellten Grundstück davon auszugehen, dass auch der Werkvertrag in den grunderwerbsteuerrechtlichen Erwerbsvorgang einzubeziehen ist. - (§ 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1987), (Abweisung)
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